Bild mit Karategürtel

Kyu-Prüfungsanmeldung

  1. Die Trainer:Innen entscheiden, welche Karateka bereit sind, die nächste Kyu-Prüfung abzulegen und sprechen dies rechtzeitig mit dem Prüfling ab.
  2. Im Rahmen der Prüfungsvorbereitung ist der Besuch von mindestens zwei Trainingseinheiten pro Woche obligatorisch.
  3. Die Trainer:Innen melden die Prüfungskandidaten dem Prüfungsverantwortlichen per Mail mit Name und angestrebtem Kyu-Grad.
  4. An der Prüfung selbst sind Karate-Pass mit gültiger Jahressichtmarke und die Prüfungsgebühr mitzubringen. Eine Prüfung ohne Pass, gültiger Jahressichtmarke und Anmeldung ist nicht möglich.
  5. Prüfungen außerhalb des Vereins sind möglich und wünschenswert, erfordern aber immer Rücksprache mit dem/der Trainer:In bzw. den Trainer:Innen, sowie eine schriftliche Bestätigung des/der Trainer:In für den externen Prüfer.

Prüfungstermine & -ordnungen

Prüfungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.