Karateka, welche die nächste Kyu-Prüfung ablegen wollen, stimmen dies mindestes acht Wochen vor der Prüfung mit ihrem Trainer bzw. ihren Trainern ab.
Im Rahmen der Prüfungsvorbereitung ist der Besuch von mindestens zwei Trainingseinheiten pro Woche sowie der Termin zur Prüfungsvorbereitung obligatorisch. Sollte der Termin zur Prüfungsvorbereitung nicht wahrgenommen werden können ist dies dem Trainer sowie dem Prüfungsverantwortlichen mitzuteilen.
Die Trainer melden die Prüfungskandidaten dem Prüfungsverantwortlichen per Mail mit Name und angestrebten Kyu-Grad. Der Prüfungsverantwortliche wird bei jeder Prüfung ausgewiesen.
An der Prüfung selbst sind Karate-Pass mit gültiger Jahressichtmarke und die Prüfungsgebühr mitzubringen. Eine Prüfung ohne Pass, gültiger Jahressichtmarke und Anmeldung ist nicht möglich.
Prüfungen außerhalb des Vereins sind möglich und wünschenswert, erfordern aber immer Rücksprache mit dem Trainer bzw. den Trainern.
Prüfungstermine und Termine zur Prüfungsvorbereitung werden rechtzeitig unter Aktuelles bekannt gegeben.